•  Region aktuell - Nr. 15 / 07. Februar 2005

Fortschreibung des Regionalplanes

Abhängig von den Struktur-Änderungen in der Regionalplanung, über die wir in der letzten Ausgabe von "Region aktuell" berichtet haben, ist auch die Behandlung der zurzeit in Fortschreibung befindlichen Kapitel unseres Regionalplans.

Die Bearbeitung der Kapitel des Teils B unseres Regionalplans (Fachlicher Teil) ist von den noch nicht bekannten Vorgaben des Landesentwicklungsprogramms (LEP) abhängig. Daher werden wir in der nächsten Sitzung des Planungsausschusses vorschlagen, den Teil A des Regionalplans (Überfachliche Ziele) fortzuschreiben. Hier entfallen die Entwicklungsachsen von regionaler Bedeutung und die regionalplanerischen Funktionen von Gemeinden. Im Gegenzug wurde die Regionalplanung durch die Zuständigkeit für die gesamte Grundversorgung gestärkt. Dies betrifft u. a. die Einstufung der Unterzentren. Außerdem liegen uns bereits konkrete Anträge von Kleinzentren zur Aufstufung vor. Dafür gibt es klare Zentralitätskriterien. Diese sind in der noch gültigen Fassung des LEP aus dem Jahr 2003 festgelegt und dort im Anhang zu finden.

 

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last update 29-September-2007