
Seit dem 1. Januar 2005 gilt ein neues Bayerisches Landesplanungsgesetz (BayLplG). Darin wurde der Regionalplanung in kommunaler Hand wieder der ihr gebührende Stellenwert eingeräumt. Reformiert wurden allerdings die Strukturen. Wir berichteten in unserer letzten Ausgabe bereits über den Entwurf des Gesetzes. Dieser wurde mit nur wenigen Änderungen vom Bayerischen Landtag verabschiedet. So wird die Verkleinerung des Planungsausschusses von derzeit 30 auf 18 Mitglieder erst zum Beginn der neuen Wahlperiode der kommunalen Gebietskörperschaften am 1. Mai 2008 wirksam.
Nach der Abschaffung des regionalen Planungsbeirates suchen wir nach Wegen, die für alle Beteiligten fruchtbare Zusammenarbeit zwischen den in der Region relevanten Organisationen und der Regionalplanung weiter zu führen. So kann der Vorsitzende sachkundige Personen zu den Sitzungen des Planungsausschusses und in die Verbandsversammlung laden. Wir denken auch an Fachgespräche, zu denen wir auf Themen bezogen nicht nur im Vorfeld von Regionalplan-Fortschreibungen einladen werden. Wir sind dankbar für Hinweise, wie wir die bisherigen hervorragenden Kontakte zu den Mitgliedern des Beirates und den sie entsendenden Organisationen für beide Seiten weiter nutzbringend pflegen können. Aus dem Kreis der ehemaligen Beiratsmitglieder und der entsendenden Organisationen wurde bereits mehrfach das lebhafte Interesse an einer weiteren Zusammenarbeit bekundet.
Natürlich wurden durch das neue BayLplG noch eine Reihe weiterer Strukturreformen festgelegt, die allerdings in ihrer praktischen Umsetzung noch der Konkretisierung bedürfen. Über diese Punkte werden wir in der nächsten Ausgabe von "Region aktuell" berichten.
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last update 29-September-2007