Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlage für die Tätigkeit des regionalen Planungsverbandes ist das Bayerische Landesplanungsgesetz.
Der Planungsverband nimmt seine Aufgaben im – vom Staat – übertragenen Wirkungskreis wahr (Art. 8 BayLplG).
Der Regionalplan wird innerhalb der Leitplanken des Landesentwicklungsprogramms erstellt. Aktuell muss der Regionalplan an die Inhalte des LEP 2020 angepasst werden.
Arbeitsgrundlage sind die Verbandssatzung und die Geschäftsordnung.
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