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Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlage für die Tätigkeit des regionalen Planungsverbandes ist das Bayerische Landesplanungsgesetz.

 

Der Planungsverband nimmt seine Aufgaben im – vom Staat – übertragenen Wirkungskreis wahr (Art. 8 BayLplG).

 

Der Regionalplan wird innerhalb der Leitplanken des Landesentwicklungsprogramms erstellt. Aktuell muss der Regionalplan an die Inhalte des LEP 2020 angepasst werden.

 

Arbeitsgrundlage sind die Verbandssatzung und die Geschäftsordnung.


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